Ihr Anliegen

Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

Entsorgungskalender

Den aktuellen Müllabfuhrplan Ihrer Gemeinde können Sie sich auf der Seite des Landratsamtes Dachau unter Entsorgungskalender als pdf-Datei herunterladen und ausdrucken oder bei uns im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 05 Einwohnermeldeamt abholen.

Restmüllsäcke

Wenn die Restmülltonne vorübergehend nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, Restmüllsäcke zu kaufen und im Bedarfsfall bei der Leerung neben die Restmülltonne zu stellen. Diese erhalten Sie bei uns im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 05 Einwohnermeldeamt.


Gebühr 3,35 Euro je Abfallsack (ca. 70 Liter Inhalt).

Hinweis:
Bei der Leerung der Mülltonnen werden nur zugelassene Müllsäcke (mit Landkreis-Aufdruck) mitgenommen, andere Säcke sind von der Abfuhr ausgeschlossen!

Abfallgebühren im Landkreis Dachau

Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie auf der Internetseite des Landratsamt Dachau unter Abfallgebühren. 
 
Landratsamt Dachau
Kommunale Abfallwirtschaft
 
Abfallberatung:
Tel. (08131)74-1463, - 1469 und -1470
 
Tonnenleerung Rest- und Biomüll:
Tel. (08131)74-1466, -1467 und -1468
 
E-Mail: Abfallwirtschaft@LRA-DAH.Bayern.de
Internet: www.Landkreis-Dachau.de/Abfallwirtschaft
 
Sprechzeiten:
Mo.-Fr.                08.00 – 12.00 Uhr
Do.                      14.00 – 18.00 Uhr


Hinweis:

Bioabfälle können auch durch Eigenkompostierung entsorgt werden oder sie gehören in eine die separate Biotonne (braune Tonne).

Bioabfälle sind zum Beispiel Gemüse- und Obstreste, Balkon- und Topfpflanzen, Kaffeefilter und Teebeutel, feste Speisereste, altes Brot, Eierschalen, Fallobst, Laub, Rasenschnitt, kleiner Heckenschnitt.

 

Aufgabenbeschreibung des Bayerischen Behördenwegweisers

Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

Beschreibung

Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.

Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 20.08.2021

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
 

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