steuerliche Identifikationsnummer
Sie haben Ihre
IdNr noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?
In der Regel finden Sie Ihre IdNr auch
- im Einkommensteuerbescheid,
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder
- im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes. Mit diesem Schreiben hat Sie Ihr Finanzamt im Oktober oder November 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert.
Die steuerliche Identifikationsnummer wird dem Einwohnermeldeamt nach der Anmeldung/ dem Zuzug elektronisch mitgeteilt. Auf persönliches erscheinen und unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments ist es dem Einwohnermeldeamt möglich Ihnen die steuerliche Identifikationsnummer mitzuteilen.
Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte wurde abgeschafft und zum 1. Januar 2013 durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal). Mit dem ELStAM-Verfahren wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Bei Ihrem Arbeitgeber werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Das neue Verfahren – wie es funktioniert
Für das neue elektronische Verfahren muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) mitteilen sowie Auskunft darüber geben, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Dadurch wird der Arbeitgeber berechtigt, die ELStAM [Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale] des Arbeitnehmers elektronisch abzurufen.