Ihr Anliegen

Haushaltsbescheinigung für Kindergeld

Kindergeld kann Ihnen grundsätzlich nur für die Kinder gezahlt werden, die in Ihrem Haushalt leben. Daher müssen Sie das Vorhandensein der Kinder und ihre Zugehörigkeit zum Haushalt amtlich nachweisen. Zu diesem Zweck dient die Haushaltsbescheinigung für Kindergeld, die der Familienkasse vorzulegen ist.

Den erforderlichen Vordruck zur Bescheinigung erhalten Sie bei der Kindergeldkasse. Wenn Sie den Vordruck ausgefüllt haben, werden Ihnen die im Haushalt lebenden Kinder vom Einwohnermeldeamt bescheinigt. Diese Bescheinigung müssen Sie dann bei der Kindergeldkasse einreichen.

Anfangsbuchstabe A bis K
Familienkasse Deggendorf
Hindenburgstr. 32, 94469 Deggendorf
Tel. 0800 / 4 5555 30

Anfangsbuchstabe L bis Z
Familienkasse Passau
Nikolastr. 6, 94032 Passau
Tel. 0800 / 4 5555 30

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Michaela Rascher 08135 30297-42 05 
Veronika Anders 08135 30297-41 05 
 

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