Ihr Anliegen

Ehefähigkeitszeugnis

Bei einer Eheschließung im Ausland werden ganz unterschiedliche Anforderungen an Art und Umfang der vorzulegenden Unterlagen gestellt. In manchen Ländern genügt z.B. allein die Vorlage des Reisepasses.

In den meisten europäischen Ländern wird u.a. ein sog. „Ehefähigkeitszeugnis“ gefordert, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellen kann und für dessen Beantragung im Grunde dieselben Unterlagen erforderlich sind, wie bei der Anmeldung der Eheschließung in Deutschland.

Ehefähigkeitszeugnisse werden aber auch von bestimmten ausländischen Staaten für eine Eheschließung in Deutschland ausgestellt. Diese müssen dann direkt im Heimatland beantragt werden. Ob Ihnen Ihr Heimatland ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt im Rahmen der Auskunft über die Anmeldung zur Eheschließung.

Für Staatsangehörige aus Österreich, Luxemburg und der Schweiz gibt es gesonderte Vereinbarungen. Diese Verlobten müssen ein Ehefähigkeitszeugnis nicht zwingend selbst im Ausland beantragen. Vielmehr kann der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim deutschen Wohnsitzstandesamt gestellt werden. Selbstverständlich sind auch von diesen Beteiligten die erforderlichen Unterlagen hierfür vorzulegen. Genauere Auskunft hierüber erteilt Ihnen Ihr Standesamt.

Gebühr

  • für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 55,00 €
  • wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 85,00 €
  • Aushändigung eines Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige: 85,00 €

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Diana Hacke 08135 30297-31 04 
 

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