Ihr Anliegen

Familienbuch

Das Familienbuch war in Deutschland bis zum 31. Dezember 2008 nach damaligem Personenstandsrecht eine Art Register, das im Anschluss an eine Eheschließung von dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen wurde, angelegt wurde.

Bei Anlegung des Familienbuchs wurden die Personalien der Ehegatten (Name, Beruf, Ort und Tag der Geburt und der Eheschließung, evtl. Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft), Name und (letzter) Wohnort der Eltern der Ehegatten und die Staatsangehörigkeit der Ehegatten eingetragen.
Für nach dem 1. Januar 2009 geschlossene Ehen werden keine Familienbücher mehr angelegt.

Das Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch, das Sie bei Ihren Eltern finden oder für eine bereits früher geschlossene Ehe selbst daheim haben.

Dieses Familienbuch liegt bei dem Standesamt, bei dem die betreffende Ehe geschlossen wurde. Es enthält auch spätere Änderungen wie Scheidung, Tod eines Ehegatten, Kinder, Namens- und Religionsänderungen.
 

Das Familienbuch wird seit dem 01.01.2009 als Eheregister fortgeführt und dient als Grundlage zur Ausstellung von Eheurkunden. Beglaubigte Abschriften können hieraus nicht mehr gefertigt werden.


Gebühr für die Ausstellung einer Eheurkunde: 12,00 €


Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Diana Hacke 08135 30297-31 04 
 

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