Seit 01.08.2001 konnten gleichgeschlechtliche Paare eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" begründen.
In Bayern konnten seit dem 01.08.2009 Lebenspartnerschaften nicht mehr nur bei den Notaren, sondern auch bei den Standesämtern geschlossen werden.
Durch das Gesetz zur Einführung der Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts können seit dem 01.10.2017 auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen. Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist dagegen nicht mehr möglich.
Die Voraussetzungen für die Anmeldung sowohl für verschiedengeschlechtliche als auch für gleichgeschlechtliche Ehen sind im Wesentlichen gleich. Informieren Sie sich deshalb unter unseren Hinweisen für eine
Eheschließung.
Hauptunterschied zu einer verschiedengeschlechtlichen Eheschließung ist, dass sich die gleichgeschlechtliche Ehe nach dem Recht des registerführenden Staates richtet. Für gleichgeschlechtliche Ehen, die in Deutschland geschlossen werden, kann demnach auch nur deutsches Recht angewendet werden. Besonderheiten, die bei ausländischen Staatsangehörigen auftreten können, fallen hier weitestgehend weg.
Es kann aufgrund der ausländischen Staatsangehörigkeit eines Ehepartners aber dazu kommen, dass im Heimatland die gleichgeschlechtliche Ehe und damit auch ein eventuell geänderter Name nicht anerkannt werden, weil es in diesem Land keine gleichgeschlechtlichen Ehen gibt.
So kann es z.B. vorkommen, dass eine Namensänderung dann zwar für den deutschen Rechtsbereich erklärt werden kann, der ausländische Pass würde aber immer mit dem alten Namen ausgestellt werden.
Sie sollten sich daher in jedem Fall von Ihrem zuständigen Standesamt hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen und den weiteren Details beraten lassen.
Namensführung in der Ehe
Die Ehepartner können (aber sie müssen nicht) einen gemeinsamen Ehenamen für beide Partner/innen bestimmen. Es gelten auch hier die gleichen Bestimmungen wie bei der Eheschließung. Die Beispiele unter "
Ehenamen, Namensführung" können also herangezogen werden.
Gebühren
- Grundgebühr für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft: 55,00 €
- Überprüfung einer ausländischen Entscheidung durch das Standesamt: 40,00 €
- Ausstellung einer Abschrift aus dem Eheregister: 12,00 €
- Ausstellung einer Eheurkunde: je 12,00 €
- Stammbuch, wenn gewünscht: ab 25,00 €
- Namenserklärung bei der Eheschließung: kostenlos
- Namenserklärung nach der Eheschließung: 30,00 €
- Bescheinigung über die Namensänderung: 12,00 €
- Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten: 70,00 €
- Vornahme der Eheschließung vor einem anderen Standesamt: 40,00 €
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe: kostenlos
- Vornahme der Umwandlung bei einem anderen Standesamt: 40,00 €