Die Namensführung richtet sich nach dem Heimatrecht jedes Verlobten.
Nach deutschem Recht behält jeder Ehegatte den Namen, den er zum Zeitpunkt der Eheschließung führt, wenn keine anderslautende Erklärung abgegeben wird.
Sie können jedoch bei der Eheschließung den Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung von einem Verlobten geführten Familiennamen zu Ihrem Ehenamen bestimmen.
Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Beispiel
Name vor der Ehe:
Herbert Grün & Michaela Schnabel
Möglichkeiten:
Ehename Grün:
Herbert Grün & Michaela Grün, geb. Schnabel
oder
Ehename Schnabel:
Herbert Schnabel, geb. Grün & Michaela Schnabel
Eine Ehenamensbestimmung ist während des Bestehens der Ehe unwiderruflich und erstreckt sich automatisch auf später geborene gemeinsame Kinder.
Wurde kein Ehename bestimmt, müssen die Eltern einvernehmlich den Namen der Mutter oder den des Vaters zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen. Diese Entscheidung erstreckt sich dann auch auf weitere gemeinsame Kinder.
Doppelname
Sofern der Geburtsname des anderen Ehenamen wird, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.
Beispiele
Ehename Grün:
Herbert Grün & Michaela Grün-Schnabel, geb. Schnabel oder
Herbert Grün & Michaela Schnabel-Grün, geb. Schnabel
Ehename Schnabel:
Herbert Schnabel-Grün, geb. Grün & Michaela Schnabel oder
Herbert Grün-Schnabel, geb. Grün & Michaela Schnabel
Sie können aber auch den Namen zum Ehenamen wählen, den Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung führen und diesen ebenfalls dem Ehenamen voranstellen oder anfügen.
Die Doppelnamensbestimmung ist jederzeit während der Ehe widerrufbar. Eine erneute Doppelnamensbestimmung ist danach aber nicht mehr möglich.
Besitzt einer der Verlobten eine andere Staatsangehörigkeit, können sich zusätzliche Möglichkeiten der Namensführung ergeben.
In jedem Fall werden Sie im Zuge der Anmeldung zur Eheschließung darüber aufgeklärt, ob die von Ihnen gewünschte Namensführung möglich ist.
Gebühren
Die Ehenamensbestimmung bei der Eheschließung ist kostenlos!
• Bestimmung eines Doppelnamens: 25,00 €
• Bestimmung eines Ehenamens nach der Hochzeit: 25,00 €
• Widerruf einer Doppelnamensbestimmung: 25,00 €
• Ausstellung einer Bescheinigung über jede Art von Namensänderung: 10,00 €