Ihr Anliegen

Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift

Über die Verhandlungen des Gemeinderats sind Niederschriften anzufertigen.

Beschreibung

Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

  • Tag und Ort der Sitzung,
  • die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe ihres Abwesenheitsgrundes,
  • die behandelten Gegenstände,
  • die Beschlüsse und
  • das Abstimmungsergebnis.


Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.

Voraussetzungen

Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 20.08.2021

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Csilla Keller-Theuermann 08135 30297-21 14 
Alexander Seipt 08135 30297-12 10 
Petra Thurner 08135 30297-13 11 
Stefanie Lohre 08135 30297-23 15 
Monika Becker 08135 30297-22 15 
 

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