Anmeldung zur Eheschließung
Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie wird von dem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie zwischen den jeweiligen Standesämtern wählen.
Selbstverständlich können Sie auch in einem anderen Standesamt als dem an Ihrem Wohnsitz heiraten. Aber auch hier muss zuvor die Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen zur Anmeldung mitbringen.
Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trauungstermin erfolgen!
Ihr Trauungstermin wird für Sie gern schon vorab vorgemerkt. Dieser wird jedoch erst mit der Anmeldung der Eheschließung, nach Vorlage der vollständigen Unterlagen verbindlich.
Zur Anmeldung der Eheschließung sollten beide Verlobten persönlich beim Standesamt erscheinen. Sollte es einem Verlobten in begründeten Ausnahmefällen nicht möglich sein, selbst zur Anmeldung zu kommen, kann er sich durch Vollmacht vertreten lassen. Falls einer der Verlobten die deutsche Sprache nicht versteht, ist ein Dolmetscher notwendig. Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen Ihr Standesamt.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist es zwingend erforderlich, vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung:
Da es bei jedem heiratswilligen Paar Unterschiede in den Voraussetzungen für die Eheschließung geben kann, ist es zwingend erforderlich, sich vor der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt zu erkundigen, welche Unterlagen für Ihren speziellen Fall benötigt werden.
Für alle Unterlagen gilt jedoch, dass Urkunden nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen! Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Ausländische Urkunden werden in internationaler Form, oder mit Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers in Deutschland und mit einer zusätzlichen Echtheitsbestätigung versehen, benötigt.
Grundsätzlich gilt
Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, volljährig, ledig, d.h. noch nie verheiratet gewesen, kinderlos und haben sie einen Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in einer der Gemeinden Pfaffenhofen a.d. Glonn oder Sulzemoos, müssen mindestens folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
- erweiterte Meldebescheinigung von allen Wohnsitzen außerhalb des Standesamtsbezirks
Eine genaue Aufstellung auf Ihren Fall zugeschnitten, senden wir Ihnen gern zu oder erstellen sie bei einem persönlichen Gespräch.
Gebühren, die bei der Anmeldung der Eheschließung zu entrichten sind:
- Grundgebühr für die Anmeldung: 55,00 €
- ist ausländisches Recht zu beachten, erhöht sich die Gebühr je Ehegatten um 30,00 €
- Überprüfung einer ausländischen Entscheidung durch das Standesamt: 40,00 €
- Ausstellung einer Abschrift aus dem Eheregister: 12,00 €
- Ausstellung einer Eheurkunde: je 12,00 €
- Stammbuch, wenn gewünscht: ab 25,00 €
Trauungen werden zunächst grundsätzlich nur während unserer üblichen Öffnungszeiten durchgeführt. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nur in Absprache mit dem jeweiligen Standesbeamten, der die Eheschließung vornimmt, möglich.
Gebühr für die Vornahme einer Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten: 70,00 €
Zur Eheschließung können Sie bis zu 2 Trauzeugen mitbringen, die dann auch in der Niederschrift über die Eheschließung unterschreiben dürfen. Trauzeugen sollten volljährig sein und müssen die deutsche Sprache verstehen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Die Trauzeugen müssen sich am Tag der Eheschließung mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Heiraten im Ausland
Sollten Sie sich für eine Hochzeit im Ausland entschieden haben, beraten wir Sie auch hierbei gern.
Bei einer Eheschließung im Ausland werden ganz unterschiedliche Anforderungen an Art und Umfang der vorzulegenden Unterlagen gestellt. In manchen Ländern genügt z.B. allein die Vorlage des Reisepasses.
In den meisten europäischen Ländern wird u.a. ein sog. „Ehefähigkeitszeugnis“ gefordert, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellen kann und für dessen Beantragung im Grunde dieselben Unterlagen erforderlich sind, wie bei der Anmeldung der Eheschließung in Deutschland.
Gebühr
- für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 55,00 €
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 85,00 €
Sie sollten sich jedoch rechtzeitig darüber informieren, welche Nachweise Sie zur Eheschließung vorlegen müssen. Diese Information erhalten Sie bei der Stelle, bei der die Eheschließung vorgenommen werden soll oder auch evtl. bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Land bzw. bei der Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland.
Einen guten Überblick bieten auch die Informationsschriften des Bundesverwaltungsamtes in Köln. Die dortige Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer gibt folgende Informationsschriften heraus, die sich mit dem Thema „Eheschließung im Ausland“ beschäftigten:
- Deutsche heiraten in Europa
- Deutsche heiraten in Nordamerika
- Deutsche heiraten in Lateinamerika
- Deutsche heiraten in Afrika
- Deutsche heiraten in Asien / Australien
- Ehevertragliche Vereinbarungen in den EG-Staaten
- Islamische Eheverträge (mit Mustervertrag und länderspezifischen Abweichungen)
Kontakt:
Bundesverwaltungsamt
Informationstelle für Auslandstätige und Auswanderer
50728 Köln
Fax: 0221/758-2768
E-Mail: bva5@dialup.nacamar.de
Ihre im Ausland geschlossene Ehe wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, soweit die Eheschließung in der für das jeweilige Land vorgeschriebenen Form und durch die dort zuständige Stelle durchgeführt wurde.
Für die Prüfung der Gültigkeit ist die Heiratsurkunde im Original vorzulegen. In manchen Fällen bedarf die Urkunde einer Überbeglaubigung, in Form einer Legalisation oder Apostille, sowie einer Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher.
Legalisation
Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat und ggf. die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist. Die Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden erfolgt immer durch die jeweils zuständige deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Staat.
Apostille
Mit vielen Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland Übereinkommen geschlossen, die eine Legalisation entbehrlich machen. Hier tritt an die Stelle der Legalisation die sogenannte Apostille. Sie umfasst die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat und ggf. die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.
Im Unterschied zur Legalisation wird die Apostille jedoch nicht durch eine deutsche Botschaft, sondern von einer inneren Behörde des jeweiligen Staates ausgestellt.
Eine formelle Anerkennung, wie in manchen Ländern üblich, ist für Deutschland nicht vorgesehen. Trotzdem empfiehlt es sich, schon vor der Eheschließung mit Ihrem zuständigen Standesamt Kontakt aufzunehmen. Dort erfahren Sie dann, welche Voraussetzungen Ihre ausländische Heiratsurkunde für die Anerkennung erfüllen muss.
So können Sie schon während Ihres Aufenthaltes im Ausland alle Vorbereitungen für die Anerkennung in Deutschland treffen. Oft ist es nämlich schwierig und sehr kostenintensiv, fehlende Legalisationen oder Apostille-Stempel von Deutschland aus nachzuholen.
Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland sollten Sie mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen. Hier besteht zum einen die Möglichkeit, Namenserklärungen abzugeben, da im Ausland häufig nicht die nach deutschem Recht vorgesehenen Möglichkeiten zur Namensführung in der Ehe bestehen. Zum anderen können Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe im deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen (siehe Hinweise zu Nachbeurkundungen). In diesen Fällen sprechen Sie bitte nach Terminvereinbarung beim Standesamt vor.
Gebühr für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe: 55,00 €
wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 85,00 € bzw. 115,00 €
Hochzeitsjubiläen
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