Informationen für Mütter die nicht verheiratet sind
Gesetzliche Vertretung für das Kind
Für Kinder, die ab dem 01.07.1998 zur Welt gekommen sind gilt, dass Sie als volljährige Mutter kraft Gesetzes die alleinige elterliche Sorge für Ihr Kind haben. Es liegt zunächst somit auch allein in Ihrer Hand, dafür zu sorgen, dass die Vaterschaft zu Ihrem Kind anerkannt oder gerichtlich festgestellt wird. Möchten Sie dabei kompetente, fachkundige und zuverlässige Hilfe, steht Ihnen das für Ihren Wohnsitz zuständige Jugendamt mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Dachau haben, wenden Sie sich bitte an das
Landratsamt Dachau
Jugendamt
Bürgermeister-Zauner-Ring 5
85221 Dachau
Tel. 08131 - 741200
Fax 08131 - 741203
E-Mail: jugendamt@lra-dah.bayern.de
Anerkennung der Vaterschaft
Für die Anerkennung der Vaterschaft gelten strenge gesetzliche Formvorschriften. Eine Anerkennung kann nur persönlich auch beim Standesamt erfolgen.
Vereinbaren Sie am besten telefonisch einen Termin.
Ein Vaterschaftsanerkenntnis ist nur dann wirksam, wenn die Kindesmutter dem Anerkenntnis zustimmt. Die Zustimmungserklärung muss ebenfalls persönlich beim Standesamt erfolgen. Daher ist es sinnvoll, wenn beide Eltern gemeinsam zum vereinbarten Termin erscheinen.
Die Vaterschaftsanerkennung kann übrigens auch schon vor der Geburt des Kindes erklärt werden. Dann wird der Vater des Kindes auch sofort in die Geburtsurkunde aufgenommen.
Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung sind je nach Einzelfall verschiedene Unterlagen vorzulegen.
bei ledigen Müttern
• Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
• gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Eltern
bei geschiedenen Müttern
• Geburtsurkunde des Vaters
• beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk oder eine Eheurkunde der Vorehe mit Auflösungsvermerk
• gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Eltern
bei verwitweten Müttern
• beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit dem Vermerk über den Tod des Ehemannes (alternativ können hier auch eine Eheurkunde und eine Sterbeurkunde vorgelegt werden)
• gültiger Personalausweis oder Reisepass der Mutter
In allen Fällen gilt:
- Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden.
- Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung benötigt.
- In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein!
Die Vaterschaftsanerkennung ist kostenlos.