Allgemeines
Zu jedem in Ihrer Gemeinde beurkundeten Personenstandsfall können nachträglich Urkunden ausgestellt werden.
Urkunden aus den Personenstandsregistern
- Eheregister
- Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsregister
- Sterberegister
sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Seit dem 01. Januar 2009 gelten für die einzelnen Register neue Aufbewahrungsvorschriften.
- Geburtenregister 110 Jahre,
- Heirats- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre
Urkunden können daher nur aus Registern, die in diesem Aufbewahrungszeiträumen liegen, ausgestellt werden.
Für alle Fälle, die außerhalb dieser Frist liegen, können nach den archivrechtlichen Vorschriften Abschriften der Einträge erstellt werden.
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde enthält Angaben über Ihren Geburtsnamen, Ihr Geburtsdatum und -ort, Ihre Eltern (im Falle einer Adoption nur die Adoptiveltern).
Hierin wird der aktuelle Stand dargelegt. Eventuelle Änderungen, die sich nach der Beurkundung der Geburt ergeben haben (Namensänderungen, Adoption, Berichtigung), werden nicht detailliert aufgeführt.
Eine Geburtsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat. Sind Sie z.B. in einem Krankenhaus geboren worden, ist das Standesamt, das für den Bereich des Krankenhauses zuständig ist, auch für die Geburtsbeurkundung zuständig.
Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
Die Eheurkunde enthält Angaben über beide Ehegatten zu Namen, Tag und Ort der Geburt, Tag und Ort der Eheschließung und nach Auflösung der Ehe auch einen Hinweis darüber.
Eine Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde stellt Ihnen das Standesamt aus, bei dem die Ehe geschlossen wurde.
Alternativ kann auch eine Abschrift aus dem Eheregister angefordert werden. Diese ist etwas ausführlicher besonders hinsichtlich der von anderen Standesämtern z.B. für die Geburtsbeurkundung von gemeinsamen Kindern benötigten Daten.
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde enthält Angaben des Verstorbenen zu seinem Namen, Tag und Ort seiner Geburt, seiner Religionszugehörigkeit, seinem Wohnsitz, seinem Familienstand und Tag und Ort des Todes.
Eine Sterbeurkunde stellt das Standesamt aus, in dessen Bezirk sich der Todesfall ereignet hat. Stirbt jemand z.B. im Krankenhaus ist das Standesamt, das für den Bereich des Krankenhauses zuständig ist, auch für die Sterbefallbeurkundung zuständig.
Gebühren für die Ausstellung einer Geburts-/Ehe-/Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde: 12,00 €