Ihr Anliegen

Führerscheinantragsbestätigung

Prüfung der persönlichen Angaben

Das Einwohnermeldeamt prüft die persönlichen Angaben des Antragstellers anhand des Melderegisters und bestätigt diese auf der Rückseites des Antrags. Für die weitere Bearbeitung des Führerscheinantrages ist dann die Führerscheinstelle zuständig.

 

Aufgabenbeschreibung des Bayerischen Behördenwegweisers

Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.

Beschreibung

Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.

Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.

Verwandte Leistungen


Stand: 20.08.2021

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Michaela Rascher 08135 30297-42 05 
 

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