Schöffenwahl

Law Book

Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Vielen Dank für die zahlreiche Teilnahme!

 

 

Im Jahr 2023 findet für die Periode 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt.

 

-> Bekanntmachung Schöffenwahl Gemeinde Sulzemoos

 

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

 

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin und eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Es können sich nur Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit bewerben. Personen die später als 01. Januar 1999 geboren sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden (vollendetes 25. Lebensjahr bei Beginn der Amtsperiode). Personen, die am 01. Januar 1954 oder früher geboren sind, sollen ebenfalls nicht berufen werden (vollendetes 70. Lebensjahr bis zum Beginn der Amtsperiode). Weitere Grundvoraussetzungen finden Sie im unten stehenden Merkblatt. 

 

Die rechtlichen Bestimmungen und weitere Informationen zum Schöffenamt und der Schöffenwahl finden Sie auch auf der Internetseite des Bayerischen Justizministeriums.

 

 


Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 15.03.2023 schriftlich, ausschließlich mit dem Bewerbungsformular der Gemeindeverwaltung Sulzemoos, Kirchstraße 3, 85254 Sulzemoos. 



— Das Bewerbungsformular finden Sie hier. — 


Gerne können Sie sich das Dokument herunterladen, direkt in der Gemeinde abholen oder wir senden Ihnen das Bewerbungsformular einfach per Post zu. Zudem finden Sie ein gültiges Dokument auf der Internetseite des Bayerischen Justizministeriums.


Zusätzlich erhalten Sie hier ein Merkblatt als Hilfe, um die Aufgaben des Amtes den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend wahrzunehmen. 

 

 


 

Das Schöffenamt in Bayern

  • Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz. Das Bayerische Staatsministerium für Justiz bietet zudem weitere Informationen zum Thema Schöffenamt. 

 

  • Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden.  Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt. Die Gemeinde Sulzemoos wird die Vorschlagsliste dem Amtsgericht Dachau übergeben, wo im Verlauf des Jahres 2023 die Wahl der Schöffen für Erwachsenensachen stattfindet. Gewählte Schöffen werden vom Gericht verständigt.

 

  • Bewerbungen müssen spätestens bis zum 15.03.2023 schriftlich in der Gemeinde Sulzemoos eingehen. Bitte beachten Sie, dass das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben abgegeben wird. 

 

  • Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt interessieren, sollten sich an ihre Wohnsitzgemeinde wenden. Nähere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamtes, das Strafrecht und den Gang des Strafverfahrens können der Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" sowie dem Merkblatt für Schöffen entnommen werden.

 


Für Fragen oder weitere Informationen steht Ihnen Frau Thurner gerne zur Verfügung:
Tel. 08135-302970 oder info@sulzemoos.de.