Am 08. März 2026 finden die Kommunalwahlen in Bayern statt. In der Gemeinde Sulzemoos wird die Bürgermeisterwahl sowie die Gemeinderatswahl durchgeführt. Im selben Zuge wird im Landkreis Dachau der Kreistag und der Landrat gewählt. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, ist diese am 22. März 2026 durchzuführen.
Informationen für Wählerinnen und Wähler
Wer wird gewählt?
- der Bürgermeister (gelber Stimmzettel) und
- der Gemeinderat (hellgrüner Stimmzettel) der Gemeinde Sulzemoos
- der Kreistag (weißer Stimmzettel) und
- der Landrat (hellblauer Stimmzettel) des Landkreises Dachau
Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Tag der Wahl
- 18 Jahre alt sind,
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
- seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde Sulzemoos wohnen oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben (für die Gemeindewahlen),
- oder seit mindestens zwei Monaten im Landkreis Dachau wohnen (für die Landkreiswahlen),
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Alle Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen und am Stichtag, den 25. Januar 2026 Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Sulzemoos haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl eingetragen.
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Wenn Sie wahlberechtigt sind und noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, melden Sie sich bitte umgehend im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Sulzemoos (Tel.: 08135 30297-140).
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen ganz bequem bis zum 02. März 2026 mittels Ihrem personalisierten QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief beantragen. Der Vorteil: Hier sind Ihre kompletten Daten bereits vorausgefüllt. Einfach scannen und abschicken!
Sie haben den Wahlbenachrichtigungsbrief gerade nicht zur Hand?
Über diesen Link: www.sulzemoos.de/briefwahl können Sie ebenfalls die Briefwahlunterlagen anfordern.
Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen mit Ihrer Wahlbenachrichtigung bis Freitag, 06. März 2026, 15:00 Uhr persönlich im Einwohnermeldeamt abholen. Eine gesonderte Terminvereinbarung ist hierfür nicht notwendig.
Eine schriftliche Beantragung ist natürlich auch möglich. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit des Antrages, insbesondere, dass dieser von Ihnen persönlich unterschrieben wurde.
Falls Ihr beantragter Wahlschein nicht zugeschickt wurde, können Sie bis spätestens Samstag, den 7. März 2026, 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein beantragen. Wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen direkt an das Einwohnermeldeamt: Tel.: 08135 30297-140
Bekanntmachungen und Informationen
– Bekanntmachung über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses –
– Bekanntmachung Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses –
- Musterstimmzettel Erster Bürgermeister
- Musterstimmzettel Gemeinderat
- Musterstimmzettel Landrat
- Musterstimmzettel Kreistag
– Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ersten Bürgermeisters –
Bekanntmachungen über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Landrats- und Kreistagswahl
– Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am 08 03 2026.PDF –
– Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 08 03 2026.PDF –
Weitere Informationen können Sie gerne der Seite des Landratsamtes Dachau entnehmen: Wahlen, Bürgerentscheide & förmliche Anträge / Landkreis Dachau
Bei Fragen zur Wahl oder zur Unterstützung wenden Sie sich gerne an die Verwaltung:
Gemeinde Sulzemoos I Einwohnermeldeamt
Kirchstraße 3 I 85254 Sulzemoos
Tel.: 08135 30297-140 I E-Mail: ewo@sulzemoos.de

























