Abschrift aus dem Geburtenregister / Geburtenbuch
Die Abschrift aus dem Geburtenregister (ehemals Geburtenbuch) ist eine Kopie des ursprünglichen Geburtseintrages. Sie enthält auch alle späteren Änderungen. Die Abschrift wird mit einem Beglaubigungsvermerk versehen und ist in der Regel bei der Anmeldung zur Eheschließung vorzulegen.
Die beglaubigte Abschrift erhalten Sie bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat. Sind Sie z.B. in einem Krankenhaus geboren worden, ist das Standesamt, das für den Bereich des Krankenhauses zuständig ist, auch für die Geburtsbeurkundung zuständig gewesen.
Abschrift aus dem Eheregister / Heiratseintrag / Lebenspartnerschaftsregister
Die Abschrift aus dem Eheregister (ehemals Heiratseintrag) / Lebenspartnerschaftsregister ist eine Kopie des ursprünglichen Eintrages. Sie enthält auch alle späteren Änderungen. Die Abschrift wird mit einem Beglaubigungsvermerk versehen und ist in der Regel bei der Anmeldung der Geburt eines gemeinsamen Kindes des Ehepaares vorzulegen.
Die beglaubigte Abschrift erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben.
Abschrift aus dem Sterberegister / Sterbeeintrag
Die Abschrift aus dem Sterberegister (ehemals Sterbeeintrag) ist eine Kopie des ursprünglichen Sterbeeintrages. Sie enthält auch alle späteren Änderungen. Die Abschrift wird mit einem Beglaubigungsvermerk versehen. Abschriften aus Sterberegistern werden nur selten verlangt, da sie oft nicht mehr Angaben enthalten als eine Sterbeurkunde.
Die beglaubigte Abschrift erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem der Sterbefall beurkundet wurde. Ist jemand z.B. in einem Krankenhaus verstorben, ist das Standesamt, das für den Bereich des Krankenhauses zuständig ist, auch für die Sterbefallbeurkundung zuständig gewesen.
Gebühr 12,00 €