Formalitäten nach einem Todesfall
Sehr geehrte Angehörige, trotz der Trauer über den Verlust eines Menschen bleiben Ihnen die Frage über die Beurkundung des Sterbefalles und der Bestattung. Es ist uns mit diesen Hinweisen nicht möglich alle Ihre Fragen zu beantworten. In vielen Fällen ist eine telefonische oder persönliche Beratung erforderlich. Scheuen Sie sich bitte nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Allgemeines
Ein Sterbefall wird immer von dem Standesamt beurkundet, in dessen Bezirk sich der Todesfall ereignet hat. Stirbt jemand z.B. im Krankenhaus ist das Standesamt, das für den Bereich des Krankenhauses zuständig ist, auch für die Sterbefallbeurkundung zuständig.
Das Standesamt Sulzemoos ist somit für alle Sterbefälle zuständig, die sich auf dem Gemeindegebiet der Gemeinden Pfaffenhofen a.d. Glonn und Sulzemoos ereignen.
Die Beurkundung kann erst erfolgen, wenn dem Standesbeamten der Sterbefall angezeigt wurde. Somit können auch erst nach der Beurkundung Sterbeurkunden ausgestellt werden.
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Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
Sterbefall zu Hause
Benachrichtigen Sie bitte Ihren Hausarzt oder den Notarzt. Nach Erhalt der ärztlichen Bescheinigungen (Todesbescheinigungen) können Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragen. Es wird in der Regel alles Notwendige für Sie erledigen. Der Bestatter kümmert sich auch um die Anzeige beim Standesamt, wenn Sie ihn damit beauftragen. Sie können einen Sterbefall natürlich auch persönlich beim zuständigen Standesamt anzeigen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, wird im Allgemeinen von dort alles Nötige veranlasst.
Benötigte Unterlagen (bitte mitbringen)
- die ärztliche Todesbescheinigung (alle Ausfertigungen)
- den Personalausweis und/ oder Reisepass des Verstorbenen (kann auf Wunsch ungültig gemacht und wieder mitgenommen werden)
- bei Ledigen zusätzlich: die Geburtsurkunde
- bei Verheirateten zusätzlich: die Eheurkunde
- bei Verwitweten zusätzlich: die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
- bei Geschiedenen zusätzlich: das Scheidungsurteil mit Rechtskraft
Sind Geburt, Hochzeit oder Tod des Ehegatten bereits beim selben Standesamt beurkundet worden, kann auf eine Vorlage der vorgenannten Urkunden verzichtet werden.
Sollten im Einzelfall weitere Dokumente notwendig sein, wird Ihnen das Standesamt dies mitteilen.
Weiterhin benötigen wir Angaben (Name und Anschrift) über noch lebende Kinder, wenn diese bereits verstorben sind, über deren Kinder oder über andere Angehörige.
Sie erhalten nach der Beurkundung gebührenfreie Urkunden für alle Belange, die die gesetzliche Sozialversicherung betreffen, z.B. für die Krankenkasse, für die Rentenversicherung und für weitere Renten.
Gern stellen wir auch weitere gebührenpflichtige Urkunden für alle anderen Erledigungen aus.
Wie viele Urkunden Sie benötigen werden, kann niemand ganz genau im Vorhinein wissen. Es kommt dabei immer auf die persönlichen Verhältnisse des Verstorbenen an. Wenn er z.B. viele Versicherungen hatte bei verschiedenen Gesellschaften, kann es sein, dass Sie für jede einzelne Gesellschaft eine Originalurkunde benötigen. Dies können Sie aber auch im Nachhinein klären.
Sollten Ihnen die zuerst ausgestellten Urkunden nicht ausreichen, können Sie jederzeit weitere Urkunden anfordern.
Sie brauchen den Verstorbenen nicht selbst beim Einwohnermeldeamt abmelden. Nach der Beurkundung des Sterbefalls erhält das Einwohnermeldeamt automatisch eine Mitteilung.
Wenn der Verstorbene verheiratet war, kann evtl. eine Witwen-/Witwerrente beantragt werden. Dieser Antrag kann im Einwohnermeldeamt gestellt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür aber unbedingt vorher telefonisch einen Termin (für die Gemeinde Sulzemoos Tel. 08135/30297-40, für die Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn Tel. 08134/25798-10))
Gebühren für Ausstellung einer Sterbeurkunde: je 12,00 €