Schon frühzeitig sollten Sie über eine Anmeldung Ihres Kindes in der Kinderkrippe nachdenken. Die Kinderkrippe ermöglicht es den Kindern mit Gleichaltrigen zusammen zu sein und den Eltern ihrer Tätigkeit nachzugehen, in dem Wissen, dass es ihren Kindern an einer dem Alter entsprechenden Betreuung nicht fehlt. Aufgenommen werden Kinder ab 1 Jahr bis unter 3 Jahre. In Einzelfällen ist auch eine Aufnahme ab einem Alter von 6 Monaten möglich.
Die Bildungs- und Erziehungsarbeit und die Einzelheiten des Betreuungsverhältnisses wird durch die Kindertagesstätten Benutzungssatzung (ab 01.09.2023) in Verbindung mit Ihrer Anmeldung geregelt. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gebühren ist die Kindertagesstätten Gebührensatzung (ab 01.09.2023).
Für die gemeindlichen Kinderkrippen in Sulzemoos sind folgende monatliche Krippengebühren festgesetzt:
Krippe |
1. Kind |
jedes weitere Kind |
4 - 5 Stunden
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vom 01.09.2020 bis 31.08.2023: 202,00 EUR |
vom 01.09.2020 bis 31.08.2023: 151,00 EUR |
5 - 6 Stunden
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vom 01.09.2020 bis 31.08.2023: 223,00 EUR |
vom 01.09.2020 bis 31.08.2023: 167,00 EUR |
6 - 7 Stunden
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vom 01.09.2020 bis 31.08.2023: 240,00 EUR vom 01.09.20203 b. a. W.: 313,00 EUR |
vom 01.09.2020 bis 31.08.2023: 181,00 EUR |
7 - 8 Stunden
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vom 01.09.2020 bis 31.08.2023: 250,00 EUR |
vom 01.09.2020 bis 31.08.2023.: 188,00 EUR |
8 - 9 Stunden
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vom 01.09.2020 bis 31.08.2023.: 261,00 EUR |
vom 01.09.2020 bis 31.08.2023: 196,00 EUR |
9 - 10 Stunden
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vom 01.09.2020 bis 31.08.2023: 273,00 EUR |
vom 01.09.2020 bis 31.08.2023: 205,00 EUR |
Eingewöhnungszeit 1 Monat pauschal 70,00 EUR (01.09.2020 bis 31.08.2023), ab 01.09.2023 100,00 EUR.
Spielgeld und Kosten für Getränke sind in den vorstehenden Gebühren beinhaltet. Wird Mittagessen beansprucht, ist dies separat zu bezahlen. Je Mittagessen betragen die Verpflegungskosten seit 01.09.2021 3,50 €. Dieser Betrag ist an das Angebot des jeweiligen Caterers gebunden und kann künftig betragsmäßig variieren. In der Kinderkrippe werden für das Frühstück und die Brotzeit am Nachmittag, je nach Buchungszeit, pauschale Kosten erhoben. Alle Kosten sind der Gebührensatzung zu entnehmen.
Die Bezahlung erfolgt Kindertagesstätten Gebührensatzung (ab 01.09.2023) durch Bankeinzug (SEPA - Lastschriftmandat).
Für Ihre Fragen stehen Ihnen die einschlägigen Kindertagesstätten unserer Gemeinde und die Gemeindeverwaltung Sulzemoos, Steueramt/Kasse, Telefon: 08135/3029750, gerne zur Verfügung.